Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.boehmer-systemtechnik.de/.


1. Gesetzlicher Rahmen

Diese Erklärung wird im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) abgegeben. Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der jeweils gültigen Fassung (Konformitätsstufe AA).


2. Stand der Barrierefreiheit

Die Website ist nach unserer Einschätzung barrierefrei.

Die Gestaltung, Struktur und Bedienbarkeit der Website entsprechen den grundlegenden Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung, insbesondere hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit, Strukturierung, Kontrasten und semantischer Auszeichnung.


3. Ausnahmen und Einschränkungen

Folgende Inhalte sind von der Barrierefreiheit ausgenommen oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Videos: Bereits veröffentlichte Videos enthalten keine Untertitel oder Audiodeskriptionen. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte stellt eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung dar und erfolgt daher nicht.
  • PDF-Dokumente: Bereits veröffentlichte PDF-Dateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Struktur-Tags oder Alternativtexte). Eine nachträgliche barrierefreie Überarbeitung dieser Dokumente stellt eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung dar und erfolgt daher nicht.

Neue Inhalte werden grundsätzlich barrierefrei angelegt, sofern keine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des BFSG vorliegt.


4. Feedback und Kontakt

Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Bitte geben Sie dabei möglichst an:

  • die betroffene Seite (URL)
  • die Art der Barriere
  • Ihr verwendetes Betriebssystem und ggf. verwendete Hilfsmittel


5. Durchsetzungs- und Beschwerdeverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, und keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese prüft die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).


6. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.12.2025 erstellt.